Warnblinklicht und Haltestelle = Unfallgefahr!

Warnblinklicht und Überholverbot an „gefährlichen Haltestellen“ hat seinen Grund. Unsere Infografik unten verdeutlicht unser Anliegen.

Vor allem an Bushaltestellen sind Kinder und Passanten immer wieder einer besonderen Gefährdung durch vorbeifahrende Fahrzeuge im Straßenverkehr ausgesetzt. Um diese Gefährdung einzudämmen, treten die Unfallkommissionen der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr auf Veranlassung und unter Leitung der Verkehrsbehörden zusammen. Sie bestehen aus Vertretern von Polizei, Politik, Stadtverwaltung, Verkehrsbetrieben und des Straßenbaulastträgers. Ihre Aufgaben sind die ständige Beobachtung und Auswertung des Unfallgeschehens auf den Straßen in Essen und Mülheim, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit – besonders für die Kinder – zu verbessern. So genannte Unfallhäufungsstellen werden von der Polizei dokumentiert und analysiert. Gemeinsam beratschlagen die Mitglieder der Unfallkommissionen, wie solche Stellen zu entschärfen sind. Dazu dienen zum Beispiel die Anordnungen von Verkehrseinrichtungen oder Verkehrszeichen, Markierungen sowie bauliche Veränderungen und Überwachungsmaßnahmen.

Haben die Kommissionen eine Haltestelle oder einen Haltestellenbereich bei der Ruhrbahn als Unfallhäufungsstelle analysiert, heißt das für uns:

Die Haltestelle wird mit einem roten Dreieck gekennzeichnet und ab dem Moment darf der Fahrer/die Fahrerin des Busses diese Haltestelle nur noch mit eingeschaltetem Warnblinklicht anfahren (§16, Absatz 2, StVO). Eine entsprechende Betriebsanordnung ist dem selbstverständlich vorausgegangen.

Wie sieht das dann für den Autofahrer in der Praxis aus?

Ist der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht noch in Bewegung, heißt es für Autofahrer laut §20 StVO: Überholverbot!

Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, ist das Überholen nur mit Schrittgeschwindigkeit – also maximal 7 km/h – erlaubt. Das gilt übrigens auch für die Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn! Sogar, wenn mehrere Fahrstreifen zwischen dem Bus und den Gegenverkehr liegen. Eine Ausnahme bilden baulich getrennte Fahrbahnen.

Und wenn das Warnblinklicht am Bus aus bleibt, darf der Bus mit mäßiger Geschwindigkeit, aber mit der nötigen Vorsicht passiert werden. Im Zweifelsfall sollten Autofahrer dennoch stehenbleiben, um keinen Passanten zu gefährden.

So sollen die zu- und aussteigenden Fahrgäste im Straßenverkehr besser geschützt werden.

Hätten Sie es gewusst?

Diese Regelung gilt Inner- wie Außerorts. Also ich habe es nicht gewusst – zu lange ist meine theoretische Zeit in der Fahrschule schon her. Zwar halte ich, wenn ich mit meinem PKW unterwegs bin, immer hinter einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht – aber nicht weil ich die Straßenverkehrsordnung auswendig kenne, sondern weil mein Unterbewusstsein mir mein Handeln in diesem Moment suggeriert. Zum Glück! Ganz aktuell ist in Essen die Haltestelle „Rathaus Altenessen“ auf dem Palmbuschweg in Richtung Karlsplatz in die Liste der Haltestellen mit dem roten Dreieck aufgenommen worden.

In Mülheim an der Ruhr sind 14 Haltestellen mit dem roten Dreieck gekennzeichnet. Zwei Drittel betreffen die Buslinien 129, 134 und 151. In Essen sind nun 33 Haltestellen gekennzeichnet. Die meisten davon auf den Buslinien 141, 170, 180 und 190.

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Sylvia Neumann

27.02.2018