EVAG im Straßenverkehr: Überholverbot bei Warnblinklicht – Vorsicht an gefährlichen Haltestellen

Warnblinklicht_1Acht Jahre ist meine Führerscheinprüfung schon her und ich behaupte mal selbstbewusst, inzwischen eine gute Autofahrerin zu sein. Dennoch begegnen mir hin und wieder Situationen, in denen ich nicht ganz sicher bin, was zu tun ist. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 500 verschiedene Verkehrszeichen und sage und schreibe 35 Paragraphen der Straßenverkehrsordnung umfassen allgemeine Verkehrsregeln. Da gerät schon mal die eine oder andere Regel in Vergessenheit. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Überholen von Linien- oder Schulbussen an Haltestellen aus? Darf ich überhaupt überholen und wenn ja, wie schnell?

Warnblinklicht an oder aus? Der feine Unterschied

Wie so oft gilt in diesem Fall: Es kommt drauf an. Nämlich darauf, ob der Busfahrer beim Anfahren einer Haltestelle das Warnblinklicht einschaltet. Das macht er in der Regel dann, wenn eine Haltestelle als „gefährlich“ eingestuft wird. Gefährliche Haltestellen befinden sich meist an Schulen oder Unfallschwerpunkten und sind mit einem roten Dreieck auf dem Haltestellenschild markiert.

Ist das Warnblinklicht eingeschaltet, heißt es für Autofahrer laut §20 StVO: Überholverbot. Zumindest solange der Bus noch in Bewegung ist. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, ist das Überholen nur mit Schrittgeschwindigkeit – also maximal 7 km/h – erlaubt. Das gilt übrigens auch für Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn! Sogar, wenn mehrere Fahrstreifen zwischen dem Bus und den Gegenverkehr liegen. Eine Ausnahme bilden baulich getrennte Fahrbahnen.

Bleibt das Warnblinklicht aus, darf der Bus mit mäßiger Geschwindigkeit, aber mit der nötigen Vorsicht passiert werden. Im Zweifelsfall sollten Autofahrer dennoch stehenbleiben, um keinen Passanten zu gefährden.

Gefährliche Haltestellen sind mit einem roten Dreieck markiert

Gefährliche Haltestellen sind mit einem roten Dreieck markiert

Zum Schutz der Fahrgäste

Mit dieser Regelung, die sowohl Inner- als auch Außerorts zu beachten ist, sollen die zu- und aussteigenden Fahrgäste im Straßenverkehr besser geschützt werden. Was geschehen kann, wenn diese Regel verletzt wird, hat mein Kollege Thorsten Schlautmann in einem vergangenen Blogbeitrag geschildert.

Unterwegs mit Busfahrer Uwe Barz, Teil 1

Unterwegs mit Busfahrer Uwe Barz, Teil 2

Auch nach mehreren Jahren auf der Straße ist es also sinnvoll, sein Wissen über Verkehrsregeln aufzufrischen – Zur eigenen Sicherheit und zum Wohle der Mitmenschen. Und so ganz nebenbei: Wer riskiert für das unerlaubte Überholen eines Busses schon gerne 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg?

Weitere Infos:

http://www.evag.de/aktuelles/meldung/artikel/vorsicht-an-gefaehrlichen-haltestellen.html

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/179-20-oeffentliche-verkehrsmittel-und-schulbusse

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

Eine Antwort zu “EVAG im Straßenverkehr: Überholverbot bei Warnblinklicht – Vorsicht an gefährlichen Haltestellen”

  1. K.Rieger sagt:

    Diese Problematik existiert nicht nur an Bushaltestellen, auch bei Straßenbahnhaltestellen wie z.B. dem Holsterhauser Platz. Zwischen anhaltender Bahn und dem Fahrzeugverkehr ist ein Zwischenraum durch die Fahrbahn für sich im Recht fühlende Autofahrer ganz bestimmt für ein und aussteigende Fahrgäste
    nicht ungefährlich. Ran tasten scheint für viele Autofahrer auch unmöglich zu sein. Man hat es ja schließlich eilig und die Personen, die über die Straße müssen, werden offenbar als störend empfunden.
    Auch beständiges Klingeln des Bahnfahrers zeitigt meist keine Reaktion. Unaufmerksames Ein- und Aussteigen könnte lebensgefährlich werden.

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Jennifer Röder

22.03.2016