Compliance: Geschenke? Nein, danke!

GeschenkFrüher war alles besser! Jedes Jahr zu Weihnachten bekam mein Vater – ohne Bestellung – eine riesige Kiste von seinem Lieferanten aus Italien. Darin waren nicht nur ein kompletter Parmaschinken, sondern auch jede Menge anderer Köstlichkeiten wie Wein, eingelegte Artischocken, Pistazien und Pralinen. „Das war damals ganz normal, von Geschäftspartnern Geschenke zu bekommen“, sagt mein längst pensionierter Vater rückblickend.

Darf ich heute als EVAG-Mitarbeiterin wenigstens den Kugelschreiber, die Kaffeetasse oder den Wand-Kalender annehmen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben? Ja, kleine Sachgeschenke sind erlaubt. Was aber, wenn mich die Agenturchefin als Dank für den Auftrag zu einem Konzert einlädt oder der Geschäftspartner zu einem guten Essen? Dann sollte ich eher ablehnen!

Kugelschreiber

Compliance ist nichts Neues

Für die EVAG ist das Thema Compliance – das rechtskonforme Verhalten im Geschäftsleben – spätestens seit den Affären anderer Stadttöchter ein immer wichtigeres Thema geworden. Der Vorstand der EVAG verpflichtet sich deshalb zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und hat dazu ein so genanntes Mission Statement Compliance verfasst. Seit Oktober letzten Jahres gibt es außerdem einen Compliance-Beauftragten. Gereon Bergmann sorgt dafür, dass alle Kollegen vom Busfahrer bis zur Führungskraft die gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen einhalten: „Im Grunde ist das nicht neu. Den Begriff des ‚ehrbaren Kaufmanns’ gab es schon im Mittelalter und an bestehende Vorschriften haben wir uns ja auch vorher schon gehalten. Neu ist allerdings, dass wir dem Thema mit klaren Regeln, eindeutigen Vorgaben und unterstützenden Verfahren eine Struktur geben.“

Vorteilnahme, Vorteilgabe

Es ist wie es ist: Geschenke und Einladungen sind im Geschäftsleben inzwischen zum heiklen Thema geworden. Denn wer zu großzügig Dinge annimmt oder diese selbst verschenkt, dem droht im schlimmsten Fall nicht nur die Kündigung, sondern sogar eine Freiheitsstrafe. Deshalb sollte man im Zweifelsfall besser Rücksprache mit dem Compliance-Beauftragten halten. Bei öffentlichen Unternehmen wie der EVAG steht außerdem das Ansehen auf dem Spiel, wie EVAG-Vorstand Michael Feller erklärt:

„Als kommunales Unternehmen ist die EVAG in besonderem Maße auf das Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit in ihre Integrität angewiesen.“

Auch wenn´s schwer fällt: Bei kostspieligen Geschenken muss man „Nein, danke“ sagen. Ist besser so.

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Gaby Renz

26.06.2015